Zugelassen bei allen Schweizer Krankenkassen & Unfallversicherungen
PhysioFit Kauz in Dübendorf ist vollständig bei allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen zugelassen. Ihre physiotherapeutische Behandlung – ob klassische Physiotherapie, Sportrehabilitation, Kinderphysiotherapie, Beckenbodentherapie oder neurologische Rehabilitation – kann bei medizinischer Verordnung direkt über Ihre Versicherung abgerechnet werden.
Wir nehmen Ihnen die Bürokratie ab, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Krankenkassen-Zulassung – was bedeutet das?
Als anerkannte Physiotherapiepraxis nach KVG arbeiten wir direkt mit allen Schweizer Krankenkassen zusammen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Physiotherapieverordnung.
Diese Verordnung erhalten Sie in der Regel von:
- Hausärztinnen und Hausärzten
- Orthopädie, Chirurgie oder Sportmedizin
- Neurologinnen und Neurologen
- Gynäkologie oder Urologie
Mit gültiger Verordnung werden die Behandlungskosten im Rahmen der gesetzlichen Tarife durch Ihre Krankenkasse übernommen – abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Unfallversicherung (UVG) – volle Deckung nach Unfällen
Nach einem Unfall übernimmt Ihre Unfallversicherung die Kosten der Physiotherapie, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Typische Gründe für eine Behandlung sind:
- Arbeitsunfälle
- Freizeit- und Sportunfälle
- Operationen infolge eines Unfalls
- Verletzungen nach Sturz oder Verkehrsunfall
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Unfallversicherung – für Sie ohne zusätzlichen Aufwand.
Diese spezialisierten Behandlungen sind ebenfalls versichert
Neben der klassischen Physiotherapie bietet PhysioFit Kauz mehrere spezialisierte Therapieangebote. Bei medizinischer Indikation und entsprechender Verordnung werden auch diese über Krankenkasse oder Unfallversicherung abgerechnet.
Sportrehabilitation
Nach Sportverletzungen, Überlastungen oder Operationen unterstützen wir Sie mit gezielter Sportrehabilitation. Ziel ist eine stabile, belastbare Rückkehr in Training, Alltag und Wettkampf.
Kinderphysiotherapie
Kinder und Jugendliche benötigen eine eigene, altersgerechte Herangehensweise. Wir behandeln unter anderem Haltungsschwächen, Gangbildauffälligkeiten und koordinative Probleme.
Beckenbodentherapie
Für Frauen, Männer und Jugendliche: Wir behandeln Inkontinenz, Beschwerden nach Geburt, Senkungen, Schmerzen im Beckenbereich und eine instabile Körpermitte – diskret, einfühlsam und professionell.
Neurologische Rehabilitation
Nach neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson, MS oder Nervenschädigungen unterstützen wir Sie beim Wiedererlangen von Mobilität, Gleichgewicht und Sicherheit im Alltag.
So funktioniert die Kostenübernahme – Schritt für Schritt
1. Ärztliche Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung für Physiotherapie aus – bei Bedarf auch mit Spezifizierung auf Sportrehabilitation, Kinderphysiotherapie, Beckenbodentherapie oder neurologische Rehabilitation.
2. Termin in der Praxis vereinbaren
Sie buchen Ihren Termin online, telefonisch oder per E-Mail und bringen die Verordnung zum ersten Termin mit.
3. Direkte Abrechnung mit Versicherung
Wir rechnen die Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ab. Sie müssen keine Abrechnungen einsenden oder Formulare ausfüllen.
4. Selbstzahler-Leistungen
Ohne Verordnung können Sie unsere Angebote auch als Selbstzahler:in nutzen – zum Beispiel für Prävention, ergänzendes Training oder zusätzliche Behandlungstermine.
FAQ – Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Kontakt & Standort – PhysioFit Kauz in Dübendorf
Sie sind unsicher, ob Ihre Behandlung von der Krankenkasse oder Unfallversicherung übernommen wird? Gerne klären wir Ihre Fragen persönlich und finden den passenden Weg für Ihre Therapie.
Jetzt Termin online vereinbaren8600 Dübendorf
Telefon: +41 44 984 01 11
E-Mail: physiofit-kauz@hin.ch
Öffnungszeiten:
Mittwoch–Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Montag, Dienstag & Wochenende: geschlossen
Kostenlose Parkplätze (bis 2 h) und gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr.