Kostenübernahme & Versicherungen

Zugelassen bei allen Schweizer Krankenkassen & Unfallversicherungen

PhysioFit Kauz in Dübendorf ist vollständig bei allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen zugelassen. Ihre physiotherapeutische Behandlung – ob klassische Physiotherapie, Sportrehabilitation, Kinderphysiotherapie, Beckenbodentherapie oder neurologische Rehabilitation – kann bei medizinischer Verordnung direkt über Ihre Versicherung abgerechnet werden.

Wir nehmen Ihnen die Bürokratie ab, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

KVG & UVG anerkannt Direkte Abrechnung Spezialisierte Physiotherapie
Sergej Kauz – Physiotherapeut in der Praxis PhysioFit Kauz in Dübendorf
PhysioFit Kauz – persönliche, individuelle Physiotherapie in Dübendorf mit voller Kostenübernahme bei ärztlicher Verordnung.

Krankenkassen-Zulassung – was bedeutet das?

Als anerkannte Physiotherapiepraxis nach KVG arbeiten wir direkt mit allen Schweizer Krankenkassen zusammen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Physiotherapieverordnung.

Diese Verordnung erhalten Sie in der Regel von:

  • Hausärztinnen und Hausärzten
  • Orthopädie, Chirurgie oder Sportmedizin
  • Neurologinnen und Neurologen
  • Gynäkologie oder Urologie

Mit gültiger Verordnung werden die Behandlungskosten im Rahmen der gesetzlichen Tarife durch Ihre Krankenkasse übernommen – abzüglich Franchise und Selbstbehalt.

Unfallversicherung (UVG) – volle Deckung nach Unfällen

Nach einem Unfall übernimmt Ihre Unfallversicherung die Kosten der Physiotherapie, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Typische Gründe für eine Behandlung sind:

  • Arbeitsunfälle
  • Freizeit- und Sportunfälle
  • Operationen infolge eines Unfalls
  • Verletzungen nach Sturz oder Verkehrsunfall

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Unfallversicherung – für Sie ohne zusätzlichen Aufwand.

Diese spezialisierten Behandlungen sind ebenfalls versichert

Neben der klassischen Physiotherapie bietet PhysioFit Kauz mehrere spezialisierte Therapieangebote. Bei medizinischer Indikation und entsprechender Verordnung werden auch diese über Krankenkasse oder Unfallversicherung abgerechnet.

Sportrehabilitation

Nach Sportverletzungen, Überlastungen oder Operationen unterstützen wir Sie mit gezielter Sportrehabilitation. Ziel ist eine stabile, belastbare Rückkehr in Training, Alltag und Wettkampf.

Knie- & Kreuzbandverletzungen Schulter & Rotatorenmanschette Sprunggelenk & Achillessehne

Kinderphysiotherapie

Kinder und Jugendliche benötigen eine eigene, altersgerechte Herangehensweise. Wir behandeln unter anderem Haltungsschwächen, Gangbildauffälligkeiten und koordinative Probleme.

Haltung & Wachstum Koordination Sportlich aktive Kinder

Beckenbodentherapie

Für Frauen, Männer und Jugendliche: Wir behandeln Inkontinenz, Beschwerden nach Geburt, Senkungen, Schmerzen im Beckenbereich und eine instabile Körpermitte – diskret, einfühlsam und professionell.

Postnatale Beschwerden Prostata-Operationen Becken- & Lendenwirbelsäule

Neurologische Rehabilitation

Nach neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson, MS oder Nervenschädigungen unterstützen wir Sie beim Wiedererlangen von Mobilität, Gleichgewicht und Sicherheit im Alltag.

Gleichgewicht & Gangbild Koordination Alltagssicherheit

So funktioniert die Kostenübernahme – Schritt für Schritt

1. Ärztliche Verordnung

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung für Physiotherapie aus – bei Bedarf auch mit Spezifizierung auf Sportrehabilitation, Kinderphysiotherapie, Beckenbodentherapie oder neurologische Rehabilitation.

2. Termin in der Praxis vereinbaren

Sie buchen Ihren Termin online, telefonisch oder per E-Mail und bringen die Verordnung zum ersten Termin mit.

3. Direkte Abrechnung mit Versicherung

Wir rechnen die Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung ab. Sie müssen keine Abrechnungen einsenden oder Formulare ausfüllen.

4. Selbstzahler-Leistungen

Ohne Verordnung können Sie unsere Angebote auch als Selbstzahler:in nutzen – zum Beispiel für Prävention, ergänzendes Training oder zusätzliche Behandlungstermine.

FAQ – Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für die Physiotherapie?
Ja. Mit einer gültigen ärztlichen Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten im Rahmen der gesetzlichen Tarife – abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Werden spezialisierte Therapien wie Sportrehabilitation, Kinderphysiotherapie, Beckenbodentherapie und neurologische Reha übernommen?
Ja. Wenn eine medizinische Indikation besteht und dies auf der Verordnung ersichtlich ist, können auch spezialisierte physiotherapeutische Behandlungen über Krankenkasse oder Unfallversicherung abgerechnet werden.
Kann ich auch ohne Verordnung zur Behandlung kommen?
Ja. In diesem Fall nutzen Sie unsere Angebote als Selbstzahler:in, zum Beispiel präventive Physiotherapie, Training oder Massagen.
Muss ich mich um die Abrechnung kümmern?
Nein. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen unserer Praxis und Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung.

Kontakt & Standort – PhysioFit Kauz in Dübendorf

Sie sind unsicher, ob Ihre Behandlung von der Krankenkasse oder Unfallversicherung übernommen wird? Gerne klären wir Ihre Fragen persönlich und finden den passenden Weg für Ihre Therapie.

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PhysioFit Kauz Im Schörli 5
8600 Dübendorf

Telefon: +41 44 984 01 11
E-Mail: physiofit-kauz@hin.ch

Öffnungszeiten:
Mittwoch–Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Montag, Dienstag & Wochenende: geschlossen

Kostenlose Parkplätze (bis 2 h) und gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr.