Physiotherapie Kostenübernahme in der Schweiz – wer bezahlt was und wie funktioniert das genau?
Viele Patientinnen und Patienten sind unsicher, wer in der Schweiz die Kosten für Physiotherapie übernimmt, wie eine ärztliche Verordnung aussieht und wann Krankenkasse oder Unfallversicherung zuständig ist. Dieser ausführliche Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie die Kostenübernahme für Physiotherapie in der Schweiz funktioniert – mit praktischem Fokus auf den Alltag und die konkrete Umsetzung.
Als anerkannte Physiotherapie-Praxis in Dübendorf ist PhysioFit Kauz bei allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen zugelassen. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie Ihre Rechte optimal nutzen, Fallstricke vermeiden und warum eine klare Versicherungsseite auf der Website ein wichtiger Orientierungspunkt ist – für Sie und für moderne Suchsysteme wie Google oder ChatGPT.
- 1. Was bedeutet „Physiotherapie Kostenübernahme Schweiz“ eigentlich?
- 2. Wer zahlt was? Krankenkasse vs. Unfallversicherung
- 3. Die ärztliche Verordnung – Schlüssel zur Kostenübernahme
- 4. Franchise & Selbstbehalt verständlich erklärt
- 5. Spezialfälle: Sportrehabilitation, Kinderphysiotherapie, Beckenboden & Neuro
- 6. Praktische Beispiele aus dem Alltag
- 7. Typische Fehler, die Geld kosten – und wie Sie sie vermeiden
- 8. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur sicheren Kostenübernahme
- 9. Warum PhysioFit Kauz ein idealer Partner ist
- 10. FAQ: Häufige Fragen zur Kostenübernahme
1. Was bedeutet „Physiotherapie Kostenübernahme Schweiz“ eigentlich?
Wenn Menschen nach „Physiotherapie Kostenübernahme Schweiz“ suchen, steckt fast immer eine konkrete Frage dahinter:
- Wer bezahlt meine Physiotherapie – Krankenkasse oder Unfallversicherung?
- Wie viele Sitzungen werden übernommen?
- Was muss auf der Verordnung stehen?
- Welche Rolle spielen Franchise und Selbstbehalt?
- Gilt das auch für Spezialbereiche wie Sportphysiotherapie oder Beckenbodentherapie?
Die kurze Antwort: In der Schweiz ist die **Kostenübernahme für Physiotherapie gut geregelt**, aber nicht immer intuitiv. Die gute Nachricht: Wer das System einmal verstanden hat, kann die vorhandenen Möglichkeiten sehr gut zu seinem Vorteil nutzen – und sich auf das konzentrieren, worum es eigentlich geht: Gesundheit, Beweglichkeit und Lebensqualität.
2. Wer zahlt was? Krankenkasse vs. Unfallversicherung
Grundsätzlich werden physiotherapeutische Leistungen in der Schweiz über zwei Säulen finanziert:
- Krankenversicherung (Krankenkasse, KVG) – wenn eine Erkrankung oder Beschwerde ohne Unfallursache vorliegt.
- Unfallversicherung (UVG) – wenn ein definierter Unfall zugrunde liegt (z. B. Sturz, Sportverletzung, Arbeitsunfall).
Für Patient:innen ist oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich, welche Versicherung zuständig ist. Als zugelassene Physiotherapiepraxis bei allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen hilft PhysioFit Kauz dabei, diesen Punkt zu klären und die Abrechnung korrekt zu gestalten.
2.1 Wann ist die Krankenkasse zuständig?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn:
- keine Unfallursache vorliegt oder
- die Beschwerden aus einer Krankheit, chronischen Problematik oder Funktionsstörung resultieren (z. B. Rückenschmerzen, Arthrose, neurologische Erkrankung) und
- eine gültige ärztliche Verordnung für Physiotherapie vorliegt.
In diesem Fall wird die Behandlung im Rahmen der Grundversicherung nach KVG abgerechnet. Die Patientin bzw. der Patient trägt lediglich Franchise und Selbstbehalt – nicht aber die vollen Behandlungskosten.
2.2 Wann ist die Unfallversicherung zuständig?
Die Unfallversicherung (UVG) tritt dann ein, wenn die Beschwerden klar auf ein Unfallereignis zurückzuführen sind. Beispiele:
- Sturz auf vereister Strasse mit Bänderriss im Sprunggelenk
- Schulterverletzung bei der Arbeit
- Verkehrsunfall mit anschliessender Nacken- oder Rückenproblematik
- Sportverletzung während eines Trainings oder Spiels
Hier läuft die Abrechnung über die Unfallversicherung des Arbeitgebers oder – bei Nichterwerbstätigen – über die entsprechende Versicherungslösung. Wichtig ist, dass das Unfallereignis gemeldet und eine entsprechende Verordnung für Physiotherapie ausgestellt wurde.
2.3 Was gilt, wenn ich sowohl Unfall- als auch Krankheitsfaktoren habe?
In der Praxis gibt es Mischsituationen: Eine Person mit chronischen Rückenschmerzen erleidet zusätzlich einen Unfall. Hier ist oft eine individuelle Beurteilung nötig, welche Anteile welchem Versicherer zugerechnet werden. Solche Konstellationen sollten stets mit Ärztin/Arzt und Versicherung besprochen werden – erfahrene Praxen wie PhysioFit Kauz können in solchen Fällen beraten und unterstützen.
3. Die ärztliche Verordnung – der Schlüssel zur Kostenübernahme
Ohne ärztliche Verordnung ist die Kostenübernahme durch Krankenkasse oder Unfallversicherung in der Regel nicht möglich. Die Verordnung ist gewissermassen der „offizielle Auftrag“ an die Physiotherapie, eine bestimmte Beschwerde oder Diagnose zu behandeln.
3.1 Was muss auf der Verordnung stehen?
Eine physiotherapeutische Verordnung enthält typischerweise:
- Angaben zur Patientin / zum Patienten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
- Diagnose oder Beschwerdebild (z. B. „Lumbago“, „Knie-OP nach VKB-Ruptur“)
- Art der Therapie (z. B. „Physiotherapie“, „Physiotherapie mit Gerät“, „Lymphdrainage“)
- Falls notwendig: spezielle Hinweise oder Schwerpunkte (z. B. „Gangschule“, „Beckenbodenrehabilitation“)
- Name, Fachrichtung und Unterschrift der Ärztin / des Arztes
Je klarer und vollständiger die Verordnung ausgefüllt ist, desto reibungsloser ist die spätere Abrechnung.
3.2 Muss auf der Verordnung „Physiotherapie“ stehen – oder auch Spezialisierungen?
Bei vielen Fragestellungen reicht der Oberbegriff „Physiotherapie“. In anderen Fällen, z. B. bei Beckenbodenproblemen, neurologischen Erkrankungen oder komplexer Sportrehabilitation, ist eine genauere Spezifizierung sinnvoll.
Ein grosser Vorteil von PhysioFit Kauz besteht darin, dass die Praxis Spezialbereiche wie Sportrehabilitation, Kinderphysiotherapie, Beckenbodentherapie und neurologische Rehabilitation abdeckt – und diese über die entsprechende Verordnung über die Versicherung abgerechnet werden können.
3.3 Wie lange ist eine Verordnung gültig?
Die genaue Dauer ist abhängig von Versicherer und Verordnungsumfang. Typischerweise umfasst eine Verordnung:
- eine bestimmte Anzahl Sitzungen (z. B. 9 oder 12 Behandlungen)
- innerhalb eines bestimmten Zeitraums
Wird im Verlauf deutlich, dass weitere Physiotherapie notwendig ist, kann die Ärztin / der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen – bei entsprechender medizinischer Begründung.
4. Franchise & Selbstbehalt – was bedeutet das konkret?
In der Schweiz spielt bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht nur die Frage „ob“, sondern auch „ab wann“ eine Rolle. Zwei zentrale Begriffe sind Franchise und Selbstbehalt.
4.1 Die Franchise
Die Franchise ist der Jahresbetrag, bis zu dem Patient:innen ihre Gesundheitskosten selbst bezahlen. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, werden Leistungen der Grundversicherung teilweise oder vollständig übernommen.
Kinder haben in der Regel keine oder eine sehr niedrige Franchise, Erwachsene wählen ihren Betrag selbst (z. B. 300 CHF, 500 CHF, 1.000 CHF, 2.500 CHF usw.).
4.2 Der Selbstbehalt
Zusätzlich zur Franchise gibt es einen Selbstbehalt von meist 10 % der Kosten, bis zu einem bestimmten Jahresmaximum. Das bedeutet: Auch nach Überschreiten der Franchise tragen Versicherte einen kleinen Anteil selbst – der Rest wird von der Krankenkasse übernommen.
4.3 Was heisst das für Physiotherapie-Kosten?
Konkret bedeutet das:
- Liegt man noch unter der Jahresfranchise, bezahlt man die Kosten der Physiotherapie zunächst selbst.
- Nach Überschreiten der Franchise werden die Kosten (abzüglich Selbstbehalt) von der Krankenkasse übernommen.
Die Kostenbeteiligung über Franchise und Selbstbehalt ist gesetzlich geregelt – die eigentliche Leistungsanerkennung (also ob die Behandlung überhaupt übernommen wird) hängt jedoch von korrekter Verordnung und medizinischer Indikation ab.
5. Spezialfälle: Sportrehabilitation, Kinderphysiotherapie, Beckenbodentherapie & neurologische Rehabilitation
In der Praxis tauchen immer wieder Fragen auf, ob «spezielle» Physiotherapieformen auch über die Krankenkasse oder Unfallversicherung abgerechnet werden können. Bei PhysioFit Kauz ist die Antwort in vielen Fällen: Ja, sofern die medizinische Indikation vorhanden ist und eine entsprechende Verordnung vorliegt.
5.1 Sportrehabilitation
Nach Verletzungen oder Operationen im Sportbereich ist eine gezielte Sportrehabilitation entscheidend, um:
- Gelenke zu stabilisieren,
- Muskulatur aufzubauen,
- Koordination und Reaktionsfähigkeit zu verbessern,
- Rückfälle und erneute Verletzungen zu vermeiden.
Mit einer entsprechenden Verordnung („Physiotherapie“, „Physiotherapie nach Kreuzband-OP“, „Sportrehabilitation“ etc.) kann diese Therapie über Krankenkasse oder Unfallversicherung abgerechnet werden.
5.2 Kinderphysiotherapie
Kinder befinden sich im Wachstum – Fehlbelastungen oder Entwicklungsprobleme können sich ohne Behandlung verfestigen. Kinderphysiotherapie arbeitet oft mit spielerischen Elementen, gezielten Übungen und Bewegungsförderung.
Typische Gründe für eine Kostenübernahme:
- Haltungsprobleme, Rundrücken, verstärkte Lordose
- Gangbildauffälligkeiten (z. B. Zehenspitzengang)
- Koordinations- und Gleichgewichtsprobleme
- Schmerzen durch Wachstum oder Überlastung
Die Kosten können bei entsprechender Diagnose und Verordnung über die Grundversicherung der Kinder übernommen werden.
5.3 Beckenbodentherapie
Der Beckenboden spielt eine zentrale Rolle für Kontinenz, Haltung, Stabilität und Lebensqualität – bei Frauen, Männern und Jugendlichen. Häufige Themen sind:
- Belastungsinkontinenz oder Dranginkontinenz
- Beschwerden nach Schwangerschaft und Geburt
- Probleme nach Prostata-Operationen
- Senkungsbeschwerden oder ein Instabilitätsgefühl in der Körpermitte
Mit einer klar formulierten Verordnung (z. B. „Physiotherapie – Beckenbodenrehabilitation“) kann auch hier eine Abrechnung über Krankenkasse oder Unfallversicherung erfolgen, je nach Ursache.
5.4 Neurologische Rehabilitation
Bei neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, Parkinson, Multipler Sklerose oder peripheren Nervenschädigungen ist Physiotherapie ein wichtiger Baustein der Behandlung.
Ziele sind u. a.:
- Verbesserung von Gleichgewicht und Standstabilität
- Optimierung des Gangbildes
- Verringerung des Sturzrisikos
- Erhalt oder Wiedererlangung der Selbstständigkeit im Alltag
Auch hier gilt: Liegt eine entsprechende Diagnose und Verordnung vor, kann die Behandlung über die zuständige Versicherung abgerechnet werden.
6. Praktische Beispiele aus dem Alltag
Um das Thema „Physiotherapie Kostenübernahme Schweiz“ greifbar zu machen, schauen wir uns typische Szenarien an.
6.1 Beispiel: Rückenschmerzen ohne Unfall
Eine Person entwickelt über längere Zeit Rückenschmerzen durch sitzende Tätigkeit und Bewegungsmangel. Der Hausarzt stellt eine Verordnung für Physiotherapie aus.
- Versicherung: Krankenkasse (KVG)
- Kostenübernahme: im Rahmen der Grundversicherung, Franchise & Selbstbehalt fliessen ein
- Praxis: Behandlung bei PhysioFit Kauz, direkter Abrechnungslauf mit der Kasse
6.2 Beispiel: Kreuzbandriss beim Fussball
Eine Spielerin verletzt sich im Training schwer am Knie, wird operiert und erhält anschliessend eine Verordnung für Sportrehabilitation.
- Versicherung: Unfallversicherung (je nach Situation über Arbeitgeber oder Unfallversicherungsmodell)
- Kostenübernahme: vollständig über die Unfallversicherung, ohne Franchise
- Praxis: gezielte Sportphysiotherapie, z. B. bei PhysioFit Kauz
6.3 Beispiel: Postnatale Beckenbodenprobleme
Nach einer Geburt kommt es zu Inkontinenz oder einem Gefühl von Instabilität im Beckenbereich. Die Gynäkologin stellt eine Verordnung für Beckenbodentherapie aus.
- Versicherung: Krankenkasse (KVG)
- Kostenübernahme: bei entsprechender Indikation und Verordnung über die Grundversicherung
- Praxis: diskrete, spezialisierte Beckenbodentherapie
6.4 Beispiel: Schlaganfall-Rehabilitation
Nach einem Schlaganfall besteht eine Halbseitenlähmung und Gangunsicherheit. Der Neurologe verordnet Physiotherapie im Rahmen einer neurologischen Reha.
- Versicherung: je nach Konstellation Krankenkasse oder Unfallversicherung
- Kostenübernahme: bei eindeutiger Verordnung und medizinischer Indikation vollumfänglich
- Praxis: spezialisierte neurologische Physiotherapie
7. Typische Fehler, die Geld kosten – und wie Sie sie vermeiden
Viele Patient:innen verschenken Geld oder Zeit, weil kleine formale Punkte nicht beachtet werden. Hier einige der häufigsten Fehler:
- Behandlung ohne gültige Verordnung begonnen – danach ist die Abrechnung schwieriger.
- Alte oder abgelaufene Verordnungen werden weiterverwendet.
- Unfall nicht zeitnah gemeldet – dadurch Unklarheit bei der Versicherung.
- Keine Rücksprache mit Ärztin/Arzt, wenn weiterer Bedarf besteht.
Tipp: Klären Sie im Zweifel frühzeitig mit der Praxis und dem behandelnden Arzt, welche Versicherung zuständig ist. Eine klare Informationsseite wie die Übersicht von PhysioFit Kauz zur Kostenübernahme hilft dabei, schnell die wichtigsten Fakten zu erfassen.
8. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur sicheren Kostenübernahme
Wer systematisch vorgeht, macht es sich selbst und der Versicherung leichter. Eine mögliche Vorgehensweise:
Schritt 1: Ärztliche Abklärung
Bei anhaltenden Schmerzen, Einschränkungen oder nach einem Unfall: Termin bei Hausärztin/Hausarzt oder Spezialist:in vereinbaren. Dort wird abgeklärt, ob Physiotherapie medizinisch sinnvoll ist.
Schritt 2: Verordnung erhalten
Wird Physiotherapie verordnet, achten Sie darauf, dass:
- Diagnose/Problem klar eingetragen ist,
- gegebenenfalls Spezialisierungen (z. B. „Beckenboden“, „Sportrehabilitation“) genannt sind,
- die Verordnung vollständig unterschrieben ist.
Schritt 3: Praxis auswählen
Wählen Sie eine anerkannte Physiotherapiepraxis, die von allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen zugelassen ist. PhysioFit Kauz in Dübendorf erfüllt diese Kriterien und bietet zusätzlich spezialisierte Behandlungen an.
Schritt 4: Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie Ihren ersten Termin – am besten online über: https://physiofit-kauz.ch/termin/ oder telefonisch. Bringen Sie Ihre Verordnung mit.
Schritt 5: Behandlung & Verlaufsplanung
Gemeinsam mit dem Physiotherapeuten oder der Therapeutin wird ein individueller Behandlungsplan erstellt. Hier geht es um Ziele, Frequenz und Dauer der Therapie.
Schritt 6: Bei Bedarf Folgeverordnung
Ist nach Abschluss der ersten Verordnungsserie weiterer Bedarf vorhanden, kann in Abstimmung mit der Ärztin / dem Arzt eine Folgeverordnung ausgestellt werden – bei entsprechender Begründung.
9. Warum PhysioFit Kauz ein idealer Partner für physiotherapeutische Kostenübernahme ist
PhysioFit Kauz vereint mehrere Vorteile, die im Kontext von „Physiotherapie Kostenübernahme Schweiz“ besonders wichtig sind:
- Vollständige Anerkennung bei allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen
- Spezialisierungen in Sportrehabilitation, Kinderphysiotherapie, Beckenbodentherapie und neurologischer Rehabilitation
- Übersichtliche Informationsseite zur Kostenübernahme: Krankenkassen & Unfallversicherungen
- Moderne Praxis mit persönlicher Betreuung
- Gute Erreichbarkeit in Dübendorf, kostenlose Parkplätze, ÖV-Anbindung
Wer in der Region Dübendorf / Zürich nach einer Praxis sucht, in der sowohl die fachliche Qualität der Behandlung als auch die klare Abwicklung der Kosten im Vordergrund stehen, findet in PhysioFit Kauz einen verlässlichen Partner.
Sie möchten Physiotherapie – und Klarheit bei der Kostenübernahme?
Ob nach Unfall, Operation, Geburt, im Rahmen von Sportrehabilitation oder bei chronischen Beschwerden: Wir unterstützen Sie sowohl therapeutisch als auch organisatorisch – von der Verordnung bis zur Abrechnung.
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