Physiotherapie-Verordnung in der Schweiz: Ablauf, Sitzungen und Kosten
Der Arzt hat Physiotherapie verschrieben – und jetzt? Wie lange ist die Verordnung gültig, wie viele Sitzungen sind darauf, was passiert danach und was bezahlen Sie selbst? Hier finden Sie alle Antworten kompakt an einem Ort.
Wir erklären die Regeln der Grundversicherung (KVG) und der Unfallversicherung (UVG) so, wie wir sie täglich in unserer Physiotherapie-Praxis in Dübendorf anwenden – vom ersten Arztbesuch bis zur Folgeverordnung. Stand: Oktober 2026.
Brauche ich in der Schweiz eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?
Ja. Damit die Grundversicherung (KVG) oder die Unfallversicherung (UVG) die Physiotherapie bezahlt, braucht es in der Schweiz eine ärztliche Verordnung. Ohne Verordnung ist eine Behandlung nur als Selbstzahler möglich.
Anders als in einigen anderen Ländern gibt es in der Schweiz derzeit keinen Direktzugang zur kassenpflichtigen Physiotherapie. Der Berufsverband Physioswiss setzt sich zwar dafür ein und plant ein Pilotprojekt, und ein Postulat vom März 2026 verlangt vom Bundesrat eine Prüfung für ausgewählte Beschwerden. Eingeführt ist der Direktzugang aber nicht: Stand Oktober 2026 gilt weiterhin die Verordnungspflicht.
Für Sie heisst das: Zuerst zum Arzt, dann mit der Verordnung zu uns. Den Termin können Sie aber schon vereinbaren, sobald Sie wissen, dass Physiotherapie verordnet wird.
Wer darf Physiotherapie verordnen?
Physiotherapie verordnen dürfen Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen nur verordnen, wenn die zahnärztliche Behandlung des Leidens kassenpflichtig ist.
Hausärztin oder Hausarzt
Der häufigste Weg, etwa bei Rücken-, Nacken- oder Gelenkbeschwerden. Im Hausarzt- oder Telmed-Modell ist der Hausarzt ohnehin Ihre erste Anlaufstelle.
Fachärzte und Spital
Orthopädie, Neurologie, Rheumatologie, Gynäkologie oder das Spital nach einer Operation – alle Fachrichtungen dürfen Physiotherapie verordnen.
Zahnärzte und Chiropraktoren
Zahnärzte z. B. bei Kieferbeschwerden, sofern die zahnärztliche Behandlung kassenpflichtig ist. Chiropraktoren dürfen zulasten der Grundversicherung verordnen.
Was muss auf der Verordnung stehen?
Eine gültige Verordnung enthält Patientendaten, Diagnose, die Art der Verordnung (erste bis vierte Verordnung oder Langzeitverordnung), Datum, Unterschrift sowie GLN- und ZSR-Nummer des verordnenden Arztes. Domizilbehandlungen und zwei Behandlungen pro Tag müssen ausdrücklich vermerkt sein.
| Angabe | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Patientendaten | Name, Geburtsdatum und Versicherung – für die korrekte Abrechnung. |
| Diagnose | Oft genügt eine globale Diagnose. Nebendiagnosen sollten möglichst genau angegeben werden, weil sie eine aufwändigere Therapie begründen können. |
| Art der Verordnung | Erste, zweite, dritte, vierte Verordnung oder Langzeitverordnung – daraus ergibt sich, wo Sie im Behandlungsverlauf stehen. |
| Domizil / 2× täglich | Behandlung zu Hause oder zwei Behandlungen pro Tag sind nur abrechenbar, wenn sie auf der Verordnung stehen. |
| Datum, Unterschrift, GLN/ZSR | Ab dem Ausstellungsdatum läuft die 5-Wochen-Frist der Erstverordnung. |
Fehlt eine Angabe, muss der Arzt die Verordnung vor dem Therapiestart ergänzen. Prüfen Sie die Verordnung deshalb am besten schon in der Arztpraxis kurz auf Vollständigkeit.
Wie viele Physiotherapie-Sitzungen bezahlt die Krankenkasse?
Pro ärztlicher Verordnung übernimmt die Grundversicherung höchstens neun Sitzungen. Bis zu vier Verordnungen, also insgesamt 36 Sitzungen, kann der Arzt ohne Gesuch an die Krankenkasse ausstellen. Ab der 37. Sitzung braucht es einen Bericht an den Vertrauensarzt und eine Kostengutsprache.
| Phase | Sitzungen | Was gilt |
|---|---|---|
| 1. Verordnung | Sitzung 1–9 | Erste Behandlung innert 5 Wochen ab Ausstellung, sonst ist eine neue Verordnung nötig. |
| 2. bis 4. Verordnung | Sitzung 10–36 | Je höchstens 9 Sitzungen. Keine feste Frist – massgebend ist die therapeutische Notwendigkeit. |
| Ab Sitzung 37 | Fortsetzung | Der Arzt sendet einen Bericht mit begründetem Vorschlag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Erst nach ausdrücklicher Kostengutsprache wird weiter abgerechnet. |
| Langzeitverordnung | nach Gutsprache | Dauer und Umfang legt die Krankenkasse in der Kostengutsprache fest. |
Rechtsgrundlage ist Artikel 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Die meisten Behandlungen – etwa bei akuten Rückenschmerzen, nach einer Zerrung oder bei Nackenverspannungen – sind mit einer oder zwei Verordnungen abgeschlossen. Längere Verläufe sind typisch nach Operationen, bei neurologischen Erkrankungen oder bei chronischen Beschwerden.
Ablauf: Von der Verordnung zur ersten Physiotherapie
Der Ablauf ist einfach: Arzt verordnet Physiotherapie, Sie buchen innert fünf Wochen einen Termin, bringen die Verordnung zur ersten Sitzung mit, und die Praxis rechnet mit Ihrer Versicherung ab.
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Arzttermin und Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Diagnose und verordnet Physiotherapie. Bei einem Unfall erwähnen Sie dies unbedingt – dann läuft die Abrechnung über die Unfallversicherung.
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Termin vereinbaren – innert 5 Wochen
Buchen Sie Ihren ersten Termin online oder telefonisch unter +41 44 984 01 11. Wichtig: Die erste Sitzung muss innert fünf Wochen nach Ausstellung der Verordnung stattfinden.
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Verordnung zur ersten Sitzung mitbringen
Bringen Sie die Verordnung, Ihre Versichertenkarte und allfällige Arzt- oder Operationsberichte mit. Bei einem Unfall zusätzlich die Schadennummer der Unfallversicherung.
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Befund und Therapieplan
In der ersten Sitzung untersuchen wir Sie gründlich und legen gemeinsam Ziele fest. So nutzen wir die neun Sitzungen der Verordnung gezielt.
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Folgeverordnung rechtzeitig organisieren
Ist nach neun Sitzungen weitere Therapie sinnvoll, stellt der Arzt eine Folgeverordnung aus. Planen Sie den Arztkontakt rechtzeitig, damit die Therapie ohne Unterbruch weitergehen kann.
Verordnung erhalten? Wir haben Termine.
PhysioFit Kauz in Dübendorf ist bei allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen anerkannt. Bringen Sie einfach Ihre Verordnung mit – den Rest klären wir gemeinsam.
Was bezahle ich bei Physiotherapie selbst?
Bei Physiotherapie über die Grundversicherung zahlen Sie die normale Kostenbeteiligung: zuerst die Franchise (ab 300 Franken pro Jahr), danach 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens 700 Franken pro Jahr. Für Kinder gibt es keine Franchise, der Selbstbehalt ist auf 350 Franken begrenzt.
Erwachsene
- Franchise: 300 Franken (ordentlich) bis 2'500 Franken (wählbar)
- Selbstbehalt: 10 % der Kosten über der Franchise
- Maximaler Selbstbehalt: 700 Franken pro Jahr
Kinder und Jugendliche bis 18
- Keine Franchise
- Selbstbehalt: 10 % der Kosten
- Maximaler Selbstbehalt: 350 Franken pro Jahr
Die Physiotherapie wird nach dem schweizweit geltenden Physiotherapie-Tarif abgerechnet – die Kosten pro Sitzung sind also bei allen anerkannten Praxen vergleichbar. Ausführlich erklärt haben wir die Kostenübernahme im Ratgeber Physiotherapie Kostenübernahme in der Schweiz und auf der Seite Krankenkassen & Unfallversicherungen.
Physiotherapie nach einem Unfall: Was gilt bei der Unfallversicherung (UVG)?
Nach einem Unfall bezahlt bei Arbeitnehmenden die Unfallversicherung des Arbeitgebers die Physiotherapie – ohne Franchise und ohne Selbstbehalt. Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung und die Meldung des Unfalls an den Arbeitgeber.
Angestellte
Berufsunfälle sind für alle Angestellten versichert. Nichtberufsunfälle (z. B. beim Sport oder im Haushalt) sind gedeckt, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten. Melden Sie den Unfall sofort dem Arbeitgeber und bringen Sie die Schadennummer mit.
Nicht Erwerbstätige
Kinder, Studierende, Pensionierte, Selbstständige ohne UVG-Versicherung und Hausfrauen oder Hausmänner sind über die Krankenkasse mit Unfalldeckung versichert. Dann gelten Franchise und Selbstbehalt wie bei Krankheit.
Wichtig für Sie: Die Versicherung, bei der Sie zum Unfallzeitpunkt versichert waren, bezahlt die gesamte Behandlung – auch wenn Sie inzwischen die Stelle gewechselt haben. Bei Spätfolgen eines Unfalls klären wir vor Therapiebeginn, ob der Fall noch offen ist.
Sonderfälle: Domizilbehandlung, MTT und Behandlung ohne Verordnung
Domizilbehandlung
Physiotherapie bei Ihnen zu Hause wird nur bezahlt, wenn «Domizil» auf der Verordnung steht – z. B. nach einer Operation oder bei eingeschränkter Mobilität.
Zur DomizilbehandlungMedizinische Trainingstherapie
Die MTT beginnt mit einer Einführung an den Geräten, wird durch eine physiotherapeutische Einzelbehandlung eingeleitet und ist spätestens drei Monate nach der Einführung abgeschlossen.
Zur MTT in DübendorfOhne Verordnung
Ohne Verordnung behandeln wir Sie als Selbstzahler. Zur Prävention und nach abgeschlossener Therapie eignet sich auch unser betreutes Fitnessangebot.
Zum Fitness in DübendorfPhysiotherapie mit Verordnung bei PhysioFit Kauz in Dübendorf
PhysioFit Kauz ist eine Physiotherapie-Praxis in Dübendorf, die bei allen Schweizer Krankenkassen (KVG) und Unfallversicherungen (UVG) anerkannt ist. Mit ärztlicher Verordnung wird die Behandlung über die Grundversicherung beziehungsweise die Unfallversicherung abgerechnet.
Bei uns behandeln Sergej Kauz und Petru Muntean, beide Heilpraktiker und Dipl. Physiotherapeuten. Zu unseren Schwerpunkten gehören Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät, Beckenbodentherapie sowie Ultraschall- und Elektrotherapie mit dem Enraf-Nonius Sonopuls 492.
Quellen und Hinweis: Die Angaben beruhen auf Art. 5 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), den Informationen von Physioswiss zur Verordnung und zur Unfallversicherung sowie den Angaben des Bundesamts für Gesundheit zur Kostenbeteiligung. Stand: Oktober 2026. Massgebend für Ihren Einzelfall sind die Bedingungen Ihrer Versicherung.
Weiterführende Informationen
- Ratgeber: Physiotherapie Kostenübernahme in der Schweiz
- Zugelassen bei allen Schweizer Krankenkassen & Unfallversicherungen
- Physiotherapie Dübendorf – alle Leistungen im Überblick
- Rückenschmerzen Dübendorf – akute und chronische Beschwerden
- Schulterschmerzen Dübendorf – Impingement, Frozen Shoulder, Rotatorenmanschette
- Domizilbehandlung – Physiotherapie zu Hause
- Medizinische Trainingstherapie (MTT) in Dübendorf
- Über uns – das Team von PhysioFit Kauz
- Termin online buchen bei PhysioFit Kauz
Häufige Fragen zur Physiotherapie-Verordnung
Brauche ich in der Schweiz eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie?
Ja, wenn die Grundversicherung oder die Unfallversicherung bezahlen soll. In der Schweiz gibt es derzeit keinen Direktzugang zur kassenpflichtigen Physiotherapie. Ohne Verordnung ist eine Behandlung nur als Selbstzahler möglich.
Wie lange ist eine Physiotherapie-Verordnung gültig?
Bei der ersten Verordnung muss die erste Behandlung innert fünf Wochen nach Ausstellung stattfinden, sonst braucht es eine neue Verordnung. Für die zweite bis vierte Verordnung gilt keine feste Frist; massgebend ist die therapeutische Notwendigkeit.
Wie viele Sitzungen sind auf einer Verordnung?
Pro Verordnung übernimmt die Grundversicherung höchstens neun Sitzungen. Insgesamt können vier Verordnungen, also 36 Sitzungen, ohne Gesuch an die Krankenkasse ausgestellt werden.
Was passiert nach 36 Physiotherapie-Sitzungen?
Soll die Therapie weitergehen, sendet der behandelnde Arzt einen Bericht mit begründetem Vorschlag an den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Ab der 37. Sitzung wird nur mit ausdrücklicher Kostengutsprache der Versicherung abgerechnet.
Wer darf in der Schweiz Physiotherapie verordnen?
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen verordnen, wenn die zahnärztliche Behandlung des Leidens kassenpflichtig ist.
Was kostet Physiotherapie mit Verordnung?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nach Tarif. Sie bezahlen die Franchise (ab 300 Franken pro Jahr) und danach 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens 700 Franken pro Jahr. Bei Kindern entfällt die Franchise, der Selbstbehalt ist auf 350 Franken begrenzt. Bei einem Unfall über die UVG fällt keine Kostenbeteiligung an.
Bezahlt die Unfallversicherung die Physiotherapie nach einem Unfall?
Ja. Bei Angestellten bezahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers die Physiotherapie ohne Franchise und Selbstbehalt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und der Unfall gemeldet wurde. Nicht Erwerbstätige sind über die Krankenkasse mit Unfalldeckung versichert, dann gelten Franchise und Selbstbehalt.
Kann ich mit meiner Verordnung zu PhysioFit Kauz in Dübendorf?
Ja. PhysioFit Kauz ist bei allen Schweizer Krankenkassen und Unfallversicherungen anerkannt. Sie können Ihren Termin online oder unter +41 44 984 01 11 buchen und bringen die Verordnung einfach zur ersten Sitzung mit. Die Praxis befindet sich Im Schörli 5 in 8600 Dübendorf und ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.
Physiotherapie mit Verordnung – in Dübendorf
PhysioFit Kauz · Im Schörli 5 · 8600 Dübendorf · Montag bis Freitag 08:00–19:00 Uhr

